Resolution der kommunalen Waldbesitzer in der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen

Der Ortsgemeinderat beschließt folgende Resolution:

Der kommunale Wald ist ein öffentliches Gut das jedermann zur Verfügung steht. Die für uns lebenswichtige Ressource Wald zu erhalten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von höchster Priorität. Die CO2-Bindungswirkung unseres Waldes ist für unsere Zukunft in Zeiten des Klimawandels unerlässlich.

Insbesondere die letzten Jahre haben uns aufgezeigt, dass die Zeiten des sogenannten Wirtschaftswaldes vorbei sind. Die Kommunen haben mit großen Verlusten in ihren Wäldern zu kämpfen. Neben der extremen Trockenheit hat der Borkenkäfer große Teile unseres Nadelholzes befallen. Die Holzpreise sind aufgrund des Überangebotes auf dem globalen Markt gefallen. Eine kostendeckende Aufarbeitung ist überwiegend nicht mehr möglich. Eine wirkliche Preiserholung in den nächsten Jahren ist im Bereich der Fichte nicht zu erwarten. Unser „Brotbaum“ bringt uns nur noch Verluste ein. Die Ernte und Bereitstellung der Bäume ist kostenintensiver als der Verkaufspreis der zurzeit auf dem Holzmarkt erzielt werden kann. Ferner hat die bereits eingetretene Klimaveränderung zur Folge, dass die Fichte in Mittelgebirgsregionen bis 500 Meter ü.N.N. kaum noch dauerhaft lebensfähig ist.

Viele Kommunen haben aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage nicht die notwendige kostenintensive Wiederaufforstung vornehmen können. Es gibt Gemeinden, die ihren Wald aufgrund der finanziellen Nöte seinem Schicksal überlassen und die Waldbewirtschaftung einstellen müssen.

Die Wiederaufforstung der kommunalen Wälder ist zwingend notwendig und bedarf einer dauerhaften finanziellen Unterstützung.

Unser Wald dient allen Menschen zur Naherholung, zur Regeneration, zur Klimaverbesserung und der Sauerstoffproduktion.

Deshalb fordern wir kommunalen Waldbesitzer eine nachhaltige und dauerhafte finanzielle Beteiligung an den Einnahmen des Bundes im Rahmen der ab 01.01.2021 geltenden CO2-Bepreisung.

Beratung und Beschlussfassung über die Benennung eines / einer Datenschutzbeauftragten

Seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) am 25. Mai 2016 und unmittelbarer Geltung in den Mitgliedsstaaten ab 25. Mai 2018 existiert ein einheitlicher datenschutzrechtlicher Rahmen für Europa.

Die DS-GVO gilt sowohl für öffentliche als auch für nichtöffentliche Stellen, was u.a. die Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch für öffentliche Stellen zur Folge hat (Art. 37 DS-GVO).

Die Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hat eine/n Datenschutzbeauftragte/n benannt, der/die nach entsprechendem Beschluss auch die datenschutzrechtlichen Belange der Ortsgemeinde betreut.

Der Ortsgemeinderat beschließt die Benennung des/der Datenschutzbeauftragten der Verbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen zum Datenschutzbeauftragten der Ortsgemeinde.

Ortsbürgermeister Herbert Friedrich informierte die Ratsmitglieder darüber, dass am Gemeindehaus an zwei Fenstern die Klappläden dringend ausgetauscht werden müssten.

Weiter regte er an, das Gemeindehaus in Eigenleistung mit den Gemeindearbeitern und Freiwilligen Helfern zu streichen. Da am Anbau die Fenster gestrichen werden müssen und hierzu ein Gerüst benötigt wird, biete es sich an dem Gemeindehaus ein neuen Anstrich zu gönnen.