Resolution der kommunalen Waldbesitzer in der Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen
Der Ortsgemeinderat beschließt folgende Resolution:
Der kommunale Wald ist ein öffentliches Gut das jedermann zur Verfügung steht. Die für uns lebenswichtige Ressource Wald zu erhalten, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von höchster Priorität. Die CO2-Bindungswirkung unseres Waldes ist für unsere Zukunft in Zeiten des Klimawandels unerlässlich.
Insbesondere die letzten Jahre haben uns aufgezeigt, dass die Zeiten des sogenannten Wirtschaftswaldes vorbei sind. Die Kommunen haben mit großen Verlusten in ihren Wäldern zu kämpfen. Neben der extremen Trockenheit hat der Borkenkäfer große Teile unseres Nadelholzes befallen. Die Holzpreise sind aufgrund des Überangebotes auf dem globalen Markt gefallen. Eine kostendeckende Aufarbeitung ist überwiegend nicht mehr möglich. Eine wirkliche Preiserholung in den nächsten Jahren ist im Bereich der Fichte nicht zu erwarten. Unser „Brotbaum“ bringt uns nur noch Verluste ein. Die Ernte und Bereitstellung der Bäume ist kostenintensiver als der Verkaufspreis der zurzeit auf dem Holzmarkt erzielt werden kann. Ferner hat die bereits eingetretene Klimaveränderung zur Folge, dass die Fichte in Mittelgebirgsregionen bis 500 Meter ü.N.N. kaum noch dauerhaft lebensfähig ist.
Viele Kommunen haben aufgrund ihrer angespannten Haushaltslage nicht die notwendige kostenintensive Wiederaufforstung vornehmen können. Es gibt Gemeinden, die ihren Wald aufgrund der finanziellen Nöte seinem Schicksal überlassen und die Waldbewirtschaftung einstellen müssen.
Die Wiederaufforstung der kommunalen Wälder ist zwingend notwendig und bedarf einer dauerhaften finanziellen Unterstützung.
Unser Wald dient allen Menschen zur Naherholung, zur Regeneration, zur Klimaverbesserung und der Sauerstoffproduktion.
Deshalb fordern wir kommunalen Waldbesitzer eine nachhaltige und dauerhafte finanzielle Beteiligung an den Einnahmen des Bundes im Rahmen der ab 01.01.2021 geltenden CO2-Bepreisung.
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