Aus der Sitzung vom 12.08.2020

Unterrichtung über Verträge der Ortsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie Bediensteten im Kalenderjahr 2019
Gemäß § 33 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) ist der Ortsgemeinderat jährlich über Verträge mit Rats- und Ausschussmitgliedern zu unterrichten.
Im Kalenderjahr 2019 wurden keine Verträge abgeschlossen.

Ergänzungswahl für den Rechnungsprüfungsausschuss

Im Rahmen der letztjährigen Kommunalwahl wurde in der konstituierenden Sitzung für die gesetzlich vorgeschriebene Rechnungsprüfung (§ 110 GemO) ein Rechnungsprüfungsausschuss mit einer Stärke von 2 Personen gewählt. Nach Rücksprache der Verbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen mit dem Gemeinde- u. Städtebund Rheinland-Pfalz ist für die Bildung von Ausschüssen, d.h. auch für den Rechnungsprüfungsausschuss, eine Mindeststärke von 3 Personen erforderlich. Dies bedeutet, dass der gewählte Rechnungsprüfungsausschuss aktuell nicht rechtskonform besetzt ist. Beschlüsse, die dieses Gremium in der aktuellen Zusammensetzung fasst, sind daher rechtswidrig. Eine Ergänzungswahl für den Rechnungsprüfungsausschuss ist daher erforderlich.

Der Gemeinderat beschließt, das neue Ausschussmitglied des Rechnungsprüfungsausschusses in offener Abstimmung zu wählen. Für die Ergänzungswahl in den Rechnungsprüfungsausschuss wurde das Ratsmitglied Wilfried Härter und als Vertreter Sebastian Voigt vorgeschlagen und gewählt.

Aufteilung und Verbuchung der Personalaufwendungen der geringfügig beschäftigten Gemeindearbeiter

Die Personalaufwendungen der geringfügig beschäftigten Gemeindearbeiter wurden bisher während dem Haushaltsjahr unter Produkt 114001 (Zentrale Dienste) verbucht und am Jahresende entsprechend dem tatsächlichen Arbeitseinsatz auf die einzelnen Produkte (u. a. Ortsverschönerung, Gemeindestraßen, Friedhof) aufgeteilt. Eine solche verursachungsgerechte Aufteilung der Personalaufwendungen gestaltet sich mit Hilfe der monatlichen Stundennachweise sehr zeitintensiv.

Der Vergleich des Arbeitseinsatzes über mehrere Jahre hinweg verdeutlicht eine gewisse Regelmäßigkeit der geleisteten Arbeitsstunden in den einzelnen Bereichen. Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt daher, künftig aus Gründen der Einfachheit eine pauschale Aufteilung und Verbuchung vorzunehmen. Hierzu wurden aus den geleisteten Arbeitsstunden der Jahre 2015 bis 2018 Durchschnittswerte

ermittelt und ein Verteilungsschlüssel entwickelt.

Dieser lautet wie folgt:

Zentrale Dienste/Bauhof (114001): 5 %

Kinderspielplatz (366001): 10 %

Gemeindestraßen (541101): 20 %

Öffentliches Grün/ Ortsverschönerung (551001): 20 %

Friedhof (553001): 20 %

Gemeindehaus (573102): 20 %

Sonst. allgem. öffentliche Einrichtungen (573109): 5 %

Der Ortsgemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Beschluss einer Hauptsatzung

Die derzeit gültige Hauptsatzung der Gemeinde bedarf aufgrund von Änderungen der Rechtslage sowie Korrekturen im Bereich der Regelungstatbestände einer Anpassung. Gemäß den oben bezeichneten Ausführungen beabsichtigt der Ortsgemeinderat eine Hauptsatzung mit folgendem Regelungsinhalt zu erlassen:

1. die Form der öffentlichen Bekanntmachung (§ 27 Abs. 3),

2. die Bildung von Ausschüssen (§ 44),

3. die dauernde Übertragung der Entscheidung bestimmter Angelegenheiten auf den Bürgermeister (§ 47 Abs. 1 Satz 3),

4. die Zahl der Beigeordneten (§ 51 Abs. 2),

5. die Aufwandsentschädigung des Ortsbürgermeisters (§ 13 Abs. 1 KomAEVO i. v m. § 50 Abs. 2 GemO),

6. die Aufwandentschädigung der ehrenamtlichen Beigeordneten (§ 12 Absatz 1 Satz 1 i.V. mit § 13 Absatz 1 Satz 4 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter [KomAEVO]).

Der Ortsgemeinderat beschließt die Hauptsatzung entsprechend der Vorlage.

Beschluss über die namentliche Bezeichnung einer Zeitung als Publikationsorgan für öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Hausen

Gemäß § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Hausen hat der Gemeinderat durch Beschluss die namentliche Bezeichnung des Publikationsorgans für öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Hausen zu bestimmen und diesen anschließend zu veröffentlichen. Die Regelung knüpft damit an die Bestimmung der bisherigen Hauptsatzung vom 22.11.2016 in der zuletzt gültigen Fassung vom 22.11.2016 an, auf deren Grundlage die Wochenzeitung „Unsere Heimat“ zum gemeinsamen Mitteilungsblatt bestimmt wurde. Diese Entscheidung hat sich in der Vergangenheit bewährt, da die Zeitung in jedes Haus verteilt wird. Es wird daher eine Beibehaltung dieser Regelung empfohlen.

Der Gemeinderat beschließt die Wochenzeitung „Unsere Heimat” zum Publikationsorgan für öffentliche Bekanntmachungen der Ortsgemeinde Hausen zu bestimmen.

Informationen:

Ortsbürgermeister Friedrich informierte die Ratsmitglieder dass der Friedhof bei der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angemeldet werden muss,

über den Zustand des Waldes – über den Abriss einer Scheune und Verkauf von Grundstücken im Ort.

Und einer Stellungnahme zum Bau von zwei Windrädern oberhalb von Oberkirn. Die Brücke an der Hausener Mühle müsste die Betonoberfläche saniert werden, hierzu soll ein Statiker die Brücke begutachten.