Entlastung 2016

Hausen. Unter Vorsitz von Georg Schmidt wurde über die Prüfung der Kassenbücher und der Belege beraten. Es gab keine Beanstandungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss. Das Rechnungsergebnis für 2016 weist einen Jahresfehlbetrag von – 11.759,79 € aus. In der Planung war noch mit einem Minus von 27.360,- € ausgegangen worden. Dies bedeutet eine Verbesserung um 15.600,21 €. Gründe hierfür seien Mehrerträge, die die Mehraufwendungen überwiegen. In der Finanzrechnung ergibt sich ein Finanzmittelfehlbetrag von – 4.736,67 €. Da in der Planung noch mit einer Entnahme von 34.258,- € gerechnet worden war, bedeutet dies eine Verbesserung von 29.521,33,- €.
Der Zahlungsmittelbestand sinkt somit von 70.655,30 € auf 65.918,63 €.
Die Bilanz zum Schluss des Haushaltsjahres weist ein positives Eigenkapital in Höhe von
1.364.511,21 € (2015: 1.376.271,- €, 2014: 1.303.357,65 €, 2013: 1.282.802,05 €) aus. Das Vermögen beträgt 1.558.059,66 €. (2015: 1.581.184,80 €, 2014: 1.449.669,45 €). Die Entlastung des Bürgermeisters und Beigeordneten wurde einstimmig erteilt.

Hebesätze 2018 bleiben unverändert

Wie in jedem Jahr steht am Ende des Haushaltsjahres die Beratung über die Steuerhebesätze auf der Tagesordnung. Zurzeit werden für die Gewerbesteuer 380 v.H., für die Grundsteuer A 300 v.H. und für die Grundsteuer B 365 v.H. erhoben. Für den 1. Hund muss der Halter 40,- €, für den 2. Hund 60,- € und weitere Hunde 120,- € zahlen. Für die Kampfhundehalter müssen für den 1. 216,- €, für den 2. 372,- € und für weitere 588,- € aufgebracht werden. Die Ratsmitglieder waren sich einig, dass die Steuersätze in 2018 nicht erhöht werden.

Kommunal- und Verwaltungsreform

Die Bürgerinitiative „Bürger pro Hunsrück“ hält es für erforderlich, dass für das weitere Verfahren zur Kommunal- und Verwaltungsreform eine Rechtsberatung bzw. Vertretung durch einen Fachanwalt für Öffentliches Recht erfolgt soll. Angedacht sei ein Rechtsgutachten zum Beschluss des Verbandsgemeinderates Rhaunen vom 20.06.2017, sowie der Beschlüsse der Ortsgemeinden.
Anfallende Kosten sollen hierfür durch die Gemeinden Gösenroth, Hausen, Krummenau, Oberkirn und Schwerbach getragen werden.

 

Nach längerer Beratung kam der Ortsgemeinderat  zu dem Beschluss, sich von diesem Vorhaben der Bürgerinitiative zu distanzieren und sich nicht an den Kosten zu beteiligen.

 

Unter Verschiedenes teilte Ortsbürgermeister Friedrich mit, dass die Auftragsbestätigung für die Spielgeräte in Höhe von 9.600,- € vorliege. Der Aufbau soll in der 43.KW erfolgen. Als Spenden für die Maßnahme wurden 8.000,- € zugesagt.